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RFH, 30.06.1922 - II A 132/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 03.12.1964 - II 12/61 S
Gesellschaftssteuerpflichtigkeit des Erwerbs von Kommanditanteilen an einer GmbH …
Während der Reichsfinanzhof noch im Urteil II A 132/22 vom 30. Juni 1922 (Slg. Bd. 10 S. 65) die GmbH & Co. KG als "gekünstelte ungesunde Gesellschaftsbildung" bezeichnet hatte, die nur der Steuerersparung diene, hat das Reichsgericht schon durch den Beschluß II B 2/22 vom 4. Juli 1922 (Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen - RGZ - Bd. 105 S. 101 ff.) die Rechtsform der GmbH & Co. KG ausdrücklich zivilrechtlich anerkannt und ausgesprochen, daß durchaus nicht nur steuerliche, sondern auch wichtige rein wirtschaftliche Interessen zur Errichtung einer solchen Gesellschaft führen können.